Grundschule

                                   Herbertingen

 

Unsere  Lilly- Jordans- Schule—Informationen zur Schule vor Ort

 

2. Heiß und kontrovers diskutiert – die Grundschulempfehlung!

 

Im Februar/März erhalten die Eltern aller Viertklässler in Baden – Württemberg die Empfehlungen der Schule, in welche weiterführende Schulart ihr Kind überwechseln kann. Jedes Jahr um diese Zeit schlägt auch die Diskussion um dieses Aufnahmeverfahren bei vielen Eltern hohe Wellen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Empfehlung auf Werkrealschule lautet. Häufig treten dabei Argumente wie soziale Ausgrenzung, das Verbauen von Bildungs- und Berufschancen oder der Zwang in schwierige Lerngruppen zu kommen in den Vordergrund. Es wird von Elternseite weniger die, am tatsächlichen Leistungsstand, dem Können und der Persönlichkeit des einzelnen Kindes ausgerichtete Entscheidung der Schule als ehrliche Grundlage für den weiteren Bildungsweg angesehen.

Die Spannbreite der derzeitigen Diskussion geht von der völligen Freigabe der Entscheidung an die Eltern bis hin zu einer Verschärfung der Anforderungen, um dadurch das Leistungsprofil der weiterführenden Schularten zu schärfen.

 

 Mit Hinweisen zum Verfahren  und der speziellen Situation vor Ort zur  soll zur Versachlichung der Diskussion beigetragen werden.

 

1. Das Verfahren:

 

Nach einer ausführlichen Information (INFO 4) durch alle weiterführenden Schulen (auch der Berufschule) finden Beratungsgespräche  der Klassenlehrer mit den Erziehungsberechtigten über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahn des Kindes statt.

In einer Klassenkonferenz unter der Leitung des Schulleiters wird über die Grundschulempfehlung und die Erstellung des Anmeldezeugnisses entschieden.

Maßstab für die Entscheidungen sind die Noten in den Fächern Mathematik und Deutsch unter Berücksichtigung des Lern- und Arbeitsverhalten. Dabei ist die Mindestanforderung für die Realschule ein Schnitt von 3,0 und für das Gymnasium von 2,5. Besonders bei Grenzfällen sollten sich die Eltern bewusst sein, dass es sich bei den Notenschnitten um Mindestanforderungen handelt.

Sollten Eltern mit der Empfehlung nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit über eine Aufnahmeprüfung an einer zentralen Grundschule oder ein besonderes Beratungsverfahren durch einen Beratungslehrer, die gewünschte Schulart durch eine neue Bildungsempfehlung doch noch zu erreichen.

 

 

2. Übergangsquoten auf die Werkrealschule

 

Häufig wird die Leistung eine Grundschule daran gemessen, wie gering ihre Übergangsquote auf die WRS ist. Eine hohe Übergangsquote auf Realschule oder Gymnasium lässt aber nicht zwangsläufig auf die Qualität einer Schule schließen. Viel wichtiger ist die Substanz und Nachhaltigkeit der Empfehlung. Gerade „wackelige“ Empfehlungen bedeuten häufig in den folgenden Schuljahren eine Rückschulung der betroffenen Kinder.

Andererseits gibt der Besuch der Werkrealschule diesen Kindern die Möglichkeit als nun neue Leistungsträger in der Klasse sich zu festigen und über die multilaterale Versetzungsordnung in die Realschule aufzusteigen oder die mittlere Reife über die zweijährige Berufsschule zu erwerben. Rückmeldungen der Realschulen und Gymnasien bestätigen seit Jahren, dass die getroffenen Entscheidungen unserer Grundschule und unserer Lehrerinnen und Lehrer, fundiert und realistisch sind und keine „Gefälligkeitsempfehlungen“ darstellen, die dann entstehen, wenn die Schule dem oft unsachlichen Druck mancher Eltern nachgibt.

 

Die durchschnittliche Übergangsquote auf die Hauptschule betrug in Herbertingen:

 

in den letzten           17 Jahren                             45,7 %

in den letzten            7 Jahren                              41,3 %

in den letzten           5 Jahren                              41,1 %